Mutter-Kind-Kuren sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach §111a SGB V) und abrechnungsfähig gegenüber den Beihilfestellen und privaten Krankenkassen.
Unser Beratungsteam hilft Ihnen bei Fragen rund um die Beantragung einer Mutter-Kind-Kur weiter und übernimmt die Antragstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse für Sie.
Rufen Sie uns unverbindlich an und lassen sich beraten: 0761 / 45 39 039